Behörden, Diplomaten, Oldtimer und auch Fahrzeuge, die nur saisonal zugelassen sind, haben Kfz-Sonderkennzeichen, die ihre besondere Funktion ausweisen. Saisonkennzeichen wurden beispielsweise für Fahrzeuge eingeführt, die nicht das ganze Jahr über in Gebrauch sind: zum Beispiel Motorräder oder Wohnmobile. Mit dem Saisonkennzeichen ist das regelmäßige An- und Abmelden überflüssig geworden und erspart den Haltern viel Bürokratie. Dabei kann man einen Zulassungszeitraum wählen, der zwei bis elf Monate umfassen kann. Wichtig ist hierbei, dass der Zeitraum jeweils mit den vollen Kalendermonaten zusammenfällt. Auf dem Kfz-Kennzeichen drückt sich das folgendermaßen aus: Hinter der Erkennungsnummer sind übereinander der erste und der letzte Monat des gültigen Zeitraums angegeben. Eingeführt wurde das Saisonkennzeichen 1995.
Auch Oldtimer haben Sonderkennzeichen, die durch ein H am Ende der Zulassungsnummer gekennzeichnet sind. Als Oldtimer gelten aber nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Straßenverkehr gelangten und die sich noch (weitgehend) im originären Zustand befinden. Für die Halter ist eine Einstufung ihres Fahrzeugs als Oldtimer vorteilhaft, weil sie beispielsweise von der sonst erforderlichen Feinstaubplakette ausgenommen sind. Oft gibt es auch Versicherungs- und Steuervorteile, wobei die Regelung bezüglich der Frage, was ein Oldtimer ist und was nicht, bundesweit nicht ganz einheitlich ist.
Diplomatenkennzeichen beginnen mit der Zahl Null oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirks (B oder BN). Daneben ist ein Ländercode angebracht und schließlich eine bis zu dreistellige Zahl, die den Rang des Fahrzeuginhabers angibt. Je kleiner die Zahl, umso höher ist gewöhnlich der Rang. Hat ein Diplomat nur einen niedrigen Rang, dann bekommt er kein Diplomatenkennzeichen, darf sich jedoch ein „CC“-Kennzeichen aufs Auto kleben, was „Corps Consulaire“ bedeutet und die diplomatische Funktion ausweist.
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